Europäische Gesetzgebung

Am 1. Januar 2022 trat die neue Verordnung (EU) 2018/848 in Kraft, die Regeln zur ökologischen Produktion innerhalb der Europäischen Union festlegt, um nachhaltige Entwicklung zu fördern. Die Verordnung 848 konzentriert sich auf wichtige Themen wie Biodiversität, den Schutz von Umweltressourcen und die ethische Landwirtschaft basierend auf dem Tierschutz. Zu ihren Hauptzielen gehört die Stärkung des Verbraucherschutzes durch das Vertrauen in Bio-Produkte. Dies wird durch Maßnahmen erreicht, die darauf abzielen, das Transparenzniveau zu verbessern, das Kontrollsystem effektiver zu gestalten und das Bewusstsein für die Vorteile von Bio-Produkten zu schärfen.

Ziele und allgemeine Grundsätze der neuen Verordnung (EU) 2018/848

Die EU-Verordnung 2018/848 besagt, dass die ökologische Landwirtschaft ein Betriebsmanagement- und Lebensmittelerzeugungssystem ist, das zum Klima- und Umweltschutz, zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und einer ungiftigen Umwelt beiträgt. Darüber hinaus fördert sie kurze Lieferketten und lokale Produktionen, ermutigt zur Erhaltung gefährdeter seltener und einheimischer Rassen. Ihr Ziel ist es, das Naturerbe zu bewahren und gleichzeitig die Erschöpfung organischer Bodensubstanzen zu verhindern und zu bekämpfen, indem Samen und Tiere mit einem hohen Maß an genetischer Vielfalt und Krankheitsresistenz genutzt werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Tierschutz.

Allgemeine Grundsätze

Die ökologische Produktion ist ein nachhaltiges Bewirtschaftungssystem, das auf folgenden allgemeinen Grundsätzen beruht:

a) Respekt vor natürlichen Systemen und Kreisläufen sowie der Erhalt und die Verbesserung des Zustands von Böden, Wasser und Luft, ebenso wie der Gesundheit von Pflanzen und Tieren und des Gleichgewichts zwischen ihnen;

b) Erhaltung von Elementen der natürlichen Landschaft, wie Naturerbestätten;

c) Verantwortungsvoller Einsatz von Energie und natürlichen Ressourcen wie Wasser, Boden, organischer Substanz und Luft;

d) Produktion einer Vielzahl hochwertiger Lebensmittel und anderer landwirtschaftlicher und aquakultureller Produkte, die der Nachfrage der Verbraucher nach Produkten gerecht werden, die durch Prozesse gewonnen werden, die weder der Umwelt, der menschlichen Gesundheit, der Pflanzengesundheit noch der Gesundheit und dem Wohlergehen von Tieren schaden;

e) Gewährleistung der Integrität der ökologischen Produktion in allen Phasen der Lebensmittel- und Futtermittelproduktion, -verarbeitung und -verteilung;

f) Angemessene Gestaltung und Verwaltung biologischer Prozesse auf der Grundlage ökologischer Systeme und Nutzung interner natürlicher Ressourcen des Bewirtschaftungssystems;

g) Anpassung des Produktionsprozesses, wenn erforderlich und im Rahmen dieser Verordnung, unter Berücksichtigung von Gesundheitsbedingungen, regionaler Vielfalt im ökologischen und klimatischen Gleichgewicht, lokaler Bedingungen, verschiedenen Entwicklungsstadien und spezifischen Tierhaltungspraktiken;

h) Ausschluss von Tierklonierung, künstlich induzierter polyploider Tierzucht und ionisierender Strahlung aus der gesamten Bio-Lebensmittelkette;

i) Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus des Tierschutzes durch Beachtung der spezifischen Bedürfnisse der Arten.